FAQ – Cannabis Social Club „Dübelstüberl“
1. Was ist der Cannabis Social Club „Dübelstüberl“?
Der Cannabis Social Club „Dübelstüberl“ ist ein gemeinnütziger Verein, der sich dem gemeinschaftlichen Anbau und Konsum von Cannabis gemäß den gesetzlichen Vorgaben des deutschen Cannabisgesetzes widmet. Unser Ziel ist es, unseren Mitgliedern einen sicheren, legalen und verantwortungsvollen Zugang zu Cannabis zu ermöglichen.
2. Wer kann Mitglied werden?
Mitglied des „Dübelstüberl“ kann jede Person ab 18 Jahren werden, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Unsere Mitglieder müssen sich zur Einhaltung der Vereinsregeln und der gesetzlichen Vorgaben verpflichten.
3. Wie kann ich Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft im „Dübelstüberl“ kann über unsere Webseite (dübelstüberl.de) beantragt werden. Nach dem Ausfüllen des Antragsformulars und der Verifizierung Ihrer Angaben erhalten Sie eine Bestätigung und weitere Informationen zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
4. Wann beginnt der Anbau von Cannabis?
Der Anbau von Cannabis beginnt nach der Erteilung der entsprechenden Lizenz durch die zuständige Behörde. Wir informieren unsere Mitglieder umgehend, sobald der Anbau startet und welche Sorten verfügbar sein werden.
5. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag und wie kann ich ihn entrichten?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10€ monatlich. Sie können diesen Beitrag entweder jährlich (120€) oder halbjährlich (60€) im Voraus entrichten. Die Zahlung kann bequem per Überweisung oder Lastschrift erfolgen.
6. Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft im „Dübelstüberl“?
Als Mitglied des „Dübelstüberl“ profitieren Sie von einem sicheren und legalen Zugang zu hochwertigem Cannabis. Darüber hinaus bieten wir regelmäßige Informationsveranstaltungen, Workshops zum verantwortungsvollen Konsum und den Austausch mit Gleichgesinnten in einer freundlichen und unterstützenden Gemeinschaft.
7. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter dübelstüberl.de. Hier finden Sie auch aktuelle Nachrichten, Veranstaltungshinweise und Details zu unseren Angeboten.
8. Wie werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten?
Der „Dübelstüberl“ hält sich strikt an die Vorgaben des deutschen Cannabisgesetzes. Dies umfasst unter anderem den Anbau, die Verarbeitung, die Verteilung und den Konsum von Cannabis. Wir arbeiten eng mit den Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
9. Kann ich Cannabisprodukte an Nicht-Mitglieder weitergeben?
Nein, die Weitergabe von Cannabisprodukten an Nicht-Mitglieder ist streng verboten und verstößt gegen die Vereinsregeln sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Der Konsum und Besitz von Cannabisprodukten ist ausschließlich Mitgliedern des „Dübelstüberl“ vorbehalten.
10. Wie kann ich den Mitgliedsbeitrag bezahlen?
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags kann bequem über unsere Webseite erfolgen. Wir bieten die Möglichkeit der Zahlung per Überweisung oder Lastschrift, wobei Sie zwischen einer jährlichen oder halbjährlichen Zahlweise wählen können.
Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular auf dübelstüberl.de zur Verfügung. Willkommen im „Dübelstüberl“ – Ihrer Adresse für sicheren und verantwortungsvollen Cannabiskonsum!