Beitragsordnung des Cannabis Social Club Dübelstüberl e.V.

Unsere Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge für eine geregelte Finanzierung und Planung. Sie ermöglicht eine transparente Verteilung der finanziellen Belastungen im Verein und dient der Unterstützung unserer Vereinszwecke gemäß unserer Satzung.

§ 1: Allgemeines

Mitglieder zahlen ihren Beitrag halbjährlich oder jährlich, wie unten beschrieben.

§ 2: Mitgliedsbeiträge

1. Halbjährlicher Beitrag: 60 €

2. Jährlicher Beitrag: 120 €

3. Mitglieder können ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

§ 3: Anteilige Zahlung

1. Bei Eintritt während eines laufenden Monats/Jahres ist der Beitrag anteilig.

2. Bei Austritt gilt dies nicht.

3. Bei Beitragserhöhung/-senkung wird anteilig verrechnet.

§ 4: Zahlungsverzug

1. Mahnung bei Nichtzahlung, Fristsetzung.

2. Bei weiterem Zahlungsverzug kann der Vorstand den Ausschluss erwägen.

3. Härtefälle werden vom Vorstand berücksichtigt.

§ 5: Änderung der Beitragsordnung

1. Änderungen durch Vorstandsbeschluss.

2. Anpassung bei Veränderung der Vereinswirtschaft.

3. Anträge auf Änderung sind schriftlich beim Vorstand einzureichen.